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genau so einen wollte ich und nun habe ich ihn

19.02.2026

Klaus Dold Trucks & Trailers, Beifahrersitze und Laderaumtrennwand sind ausgebaut
bekommt heute TÜV, Zulassungsdokumente gehen morgen per Einschreiben in die Post

Herstellungsdatum13.10.2014
Tag der ersten Zulassung12.02.2015
Länge5558 mm
Breite2010 mm
Höhe2660 mm
Anhängerlast gebremst3500 kg
Anhängerlast ungebremst750 kg
Reifen225/65R16 112 R
Fahrzeugidentifikationsnummer VINZCFC1359205016957

Autohaus Strohm, Daimlerstrasse 46, 72147 Nehren
07473 9484 5, LKW, Frau Nöthling
07473 9484 0, PKW, Frau Dürr, Frau Saur

17.03.2026Autohaus StrohmÖl- und Zahnriemenwechsel

Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug mit 50.000 km verkauft wurde, tatsächlich aber 80.000 km gelaufen ist, liegt ein Sachmangel vor. Dies berechtigt den Käufer grundsätzlich zu Ansprüchen wie Kaufpreisminderung, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. 

Preisminderung / Wertminderung bei 30.000 km Differenz:

Berechnungsgrundlage: Der Minderwert wird in der Regel nicht pauschal berechnet, sondern orientiert sich am tatsächlichen Wertverlust. Ein Fahrzeug verliert pro gefahrenem Kilometer an Wert, wobei oft von ca. 0,20 Euro pro km ausgegangen wird (Richtwert, kann je nach Fahrzeugmodell variieren).

Schätzung der Minderung: Bei einer Differenz von 30.000 km kann der Wertverlust erheblich sein. Ein Gutachter oder eine Wertermittlung (z.B. DAT/ADAC) ist ratsam, um den merkantilen Minderwert exakt zu bestimmen.


die Differenz ist geklärt – Meilen und Kilometer

Wenn ein Fahrzeug mit 50.000 Meilen anstatt der zugesicherten 50.000 Kilometer verkauft wurde, liegt ein erheblicher Sachmangel vor, da 50.000 Meilen etwa 80.467 Kilometern entsprechen. Dies stellt eine Abweichung von über 30.000 km dar. Eine Preisminderung ist in diesem Fall absolut gerechtfertigt. 

Hier sind die relevanten Aspekte zur Preisminderung:

Faktischer Wertverlust: Der Wertverlust pro Kilometer beträgt durchschnittlich etwa 0,20 Euro. Bei einer Differenz von über 30.000 km (30.467 km) ergibt dies rein rechnerisch einen Minderwert von über 6.000 Euro.

Rechtliche Lage: Bei falscher Kilometerangabe im Kaufvertrag (Zugesicherte Eigenschaft) haben Käufer Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Kaufpreisminderung.

Schadensersatz statt Minderung: Oft ist bei dieser Diskrepanz auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückabwicklung) die bessere Option, da eine Laufleistung von über 80.000 km statt 50.000 km die Wartungsintervalle (z.B. Zahnriemen, Fahrwerksteile) massiv beeinflusst.


laut ADAC ist der Verkaufspreis bei 50.000 km 11.653,00 und bei 80.000 km 11.430,00

habe 1.190,00 € als Minderung erhalten – ist OK


the unfinished one
under construction

09.04.2026

bin mit dem Ausbau vorläufig fertig – ziehe am 11.04.2026 im Odenwald Campingplatz ein

13.04.2026Auto-Service KreisTagfahrlicht links erneuert
15.04.2026Rhein Nutzfahrzeuge
Heilbronn
Herr S. Karnik
Batterie prüfen lassen
28.04.2026Rhein Nutzfahrzeuge
Heilbronn
Schiebetür einstellen
es kommt Wasser rein
08.05.2026TÜV BuchenGutachten zum Wohnmobil erhalten
12.05.2026Autohaus StrohmKupplung rupft

Spritverbrauch sehr gut
von 82.486 bis 82.965 gleich 479 km und 35,97 ltr getankt entspricht 7,52 ltr pro 100 km

Öl Synthetic 0W / 30 für Partikelfilter ACEA C3

Fehmarn, 20.05.2026

16.02.2026IvecoKlaus Dold14.161,00
17.03.2026ZahnriemenAH Strohm2.300,75
12.05.2026KupplungAH Strohm2.833,21
20.05.2026ReifenReifen Helm872,75
20.167,71
3 MonateAusbauKK4.832,29
25.000,00
02. 2028TÜV